Die Beiträge des SAV Trittau (Stand 2021)

 

Aufnahmegebühr Erwachsene             120,00€ 
Aufnahmegebühr Ehepartner 60,00€ 
Aufnahmegebühr Jugendliche 60,00€ 
Jahresbeitrag Erwachsene 100,00€ 
Jahresbeitrag Ehepartner 65,00€ 
Jahresbeitrag Jugendliche 50,00€ 
Jahresbeitrag Jugendliche bei gleichzeitiger
Mitgliedschaft eines Elternteils
42,00€ 
Jahresbeitrag passiv / Erwachsene  30,00€ 
Jahresbeitrag passiv / Jugendliche 15,00€ 
Ersatzleistung Arbeitsdienst pro Stunde 
(nur aktive Mitglieder)
15,00€ 
Sportfischerpass (Passbild bitte beifügen)  5,00€ 

 

Bei Aufnahme ist grundsätzlich der für das jeweilige Jahr gültige Fischereischein vorzulegen - die bestandene Fischereiprüfung ist also Voraussetzung.

 

Bei Eintritt nach dem 30.06. halbiert sich der Jahresbeitrag

 

Beitragszahlungen bitten wir grundsätzlich ohne Aufforderungen, bis zum 15. November des lfd. Geschäftsjahres für das folgende Geschäftsjahr auf unser Vereinskonto bei der Sparkasse Holstein zu überweisen.

Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, mit Ausnahme der folgenden Bedingungen, Gewässerdienst zu leisten. Vom Gewässerdienst ausgenommen sind nur Mitglieder mit körperlichen Beeinträchtigungen und Senioren mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Ausgenommen sind des Weiteren alle weiblichen Mitglieder, sowie alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Mitglieder, die zur Ableistung von 4 Stunden Arbeitsdienst verpflichtet sind und dieser Verpflichtung nicht im geforderten Umfang nachkommen, haben 15,00 € pro Stunde zu entrichten. Der entsprechende Betrag ist unaufgefordert bis zum 15. November des jeweiligen Geschäftsjahres zu überweisen. Bei etwaiger Aufforderung entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 5,00 €.

Bankverbindung:

Sparkasse Holstein

IBAN: DE37 2135 2240 0120 2435 98

BIC: NOLADE21HOL

   
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